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Eishockey-WM 2004

Mitte Dezember 2003 prangte die Werbung „WM 2004 in Prag - Der Preishammer. Wir haben mehrere lukrative Reiseangebote für die WM“ deutlich in der Zeitschrift „Eishockey News“. Herr B. aus Frankfurt (O.) konnte dem Angebot nicht widerstehen und rief die tschechische Firma WFB aus Plzen an, bei der er für Ende April telefonisch 5 Übernachtungen incl. Frühstück in einem noch unbekannten Hotel, 3 Bustransfers von Plzen nach Prag, Eintrittskarten für 6 Spiele und eine Erlebnistour für 3 Personen zum Gesamtpreis von 867,00 € buchte.

Wenig später flatterte die Reisebestätigung nebst Rechnung ins Haus - und augenblicklich verging Herrn B. die Vorfreude: Firmenchef Müller teilte ihm mit, dass er die genaue Hotel- bzw. Pensionsanschrift sowie die Eintrittskarten erst bekäme, wenn der gesamte Reisepreis auf ein Bankkonto in Tschechien überwiesen worden sei. Erst dann sei die Reisebuchung verbindlich.

Dass als Kontoinhaber nicht besagter Herr Müller angegeben war, verunsicherte Herrn B., der nun bei der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. Rat suchte. Juristin Sabine Fischer warnte daraufhin nachdrücklich vor derartigen Buchungen „ins Blaue“, noch dazu bei einem Anbieter im Ausland: „Ob der Verbraucher nach Zahlung des Reisepreises jemals Hotel und Eintrittskarten sieht, ist äußerst fraglich!“

Grundsätzlich empfiehlt die Verbraucherschützerin vor Zahlungen an ausländische Reiseveranstalter, deren Absicherung gegen Konkurs und Zahlungsunfähigkeit zu prüfen. Andernfalls seien im Insolvenzfall geleistete Gelder zumeist gänzlich verloren.

Reiseveranstalter mit Sitz in Deutschland und in Staaten der Europäischen Union dagegen sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen eine mögliche Insolvenz abzusichern. Auf die Übergabe des Nachweises (in Deutschland des sog. Sicherungsscheins) mit der Reisebestätigung haben die Reisenden einen Anspruch, bevor sie Zahlungen leisten.

Da Tschechien noch nicht zur EU gehört, muss sich die Plzener Firma WFB in Deutschland absichern. Mit einem Anruf beim jeweiligen Insolvenzversicherer oder der versichernden Bank, die jene Veranstalter benennen müssen, kann man die Angaben prüfen.

Ein kostenloses Faltblatt zum Reiseinsolvenzschutz mit Mustersicherungsschein können sich Verbraucher in jeder Beratungsstelle des Landes abholen. Individuellen Rat zu rechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit Reisebuchungen erhalten Interessierte

 in den Verbraucherberatungsstellen - Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr (12 ct / min aus d. dt. Festnetz) - sowie  am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 10 bis 18 Uhr (1 € / min aus d. dt. Festnetz).

Quelle: Presseinfo der Verbraucherzentrale Brandenburg 27.01.2004


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