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Künftig können unter anderem Auskunftsdienste der Deutschen Telekom, T-Com (11833) oder Telegate (11880) ihren Kunden die so genannte „Inverssuche“, wie sie im Fachjargon heißt, anbieten. Damit ist ein umgekehrtes Suchverfahren gemeint, d. h.: ist nur die Telefonnummer bekannt, darf die Telefonauskunft bei diesem Verfahren jetzt auch Name und Anschrift des dazugehörigen Telefonteilnehmers herausgeben. Möglich wird dies durch das geänderte Telekommunikationsgesetz.
„Mit der Inverssuche wird der Adressspionage Tür und Tor geöffnet“, befürchtet Karin Goldbeck von der Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. Manch ungebetener Gast kann dann vor der Haustür stehen. Auch für Werbetreibende, wie beispielsweise Versandhäuser und Versicherungen, ist die Inverssuche ein ideales Mittel, Kunden noch gezielter bewerben zu können, kritisiert die Verbraucherzentrale.
Derzeit sammelt die Deutsche Telekom, die Anfang September diesen Auskunftsdienst anbieten will, die entsprechenden Daten ihrer Telefon-Kunden. Betroffen sind alle Inhaber eines Telefonanschlusses, die im Telefonbuch und anderen Verzeichnissen - auch Internet und CD-ROM - eingetragen sind. Mit der Juli-Rechnung werden zahlreiche Telefon-Teilnehmer über dieses neue Verfahren informiert und auf ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Widerspricht der Telefonkunde nicht, werden die Daten in die Inverssuche übernommen.
Kunden der T-Com oder von anderen Anschlussanbietern können ihren Widerspruch hinsichtlich der Inverssuche gegenüber ihrer jeweiligen Telefongesellschaft erklären. Eine weitere Widerspruchsmöglichkeit: Der Kunde wählt von dem Anschluss aus, der für die Inverssuche gesperrt werden soll, für einmalig 12 Cent die Service-Nummer 01375/103 300. Bei ISDN-Anschlüssen werden alle vorhandenen Rufnummern gegen eine „Rückwärtssuche“ gesperrt.
Die Verbraucherzentrale rät, möglichst schnell einen etwaigen Widerspruch schriftlich oder per Fax gegen die Inverssuche einzulegen.
Quelle: Presseinfo der Verbraucherzentrale Niedersachsen 28.07.2004
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