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Grillen aber richtig

Auch wenn der Sommer hierzulande noch nicht so recht warmlaufen will: Die lauen Abende mit Grillpartys auf Balkon oder Terrasse kommen bestimmt. Die Verbraucher-Zentrale NRW rät, beim „Spiel mit der Glut“ keine Gesundheitsgefahren zu riskieren: „Wenn Fleischsaft oder Fett in die Glut tropfen und verbrennen, bilden sich Krebs erregende Stoffe, Benzpyrene, die sich mit dem aufsteigenden Rauch am Grillgut ablagern. Bei der besonders beliebten Kruste des Grillguts kann das dem Rauch von 600 Zigaretten entsprechen“, rechnen die Ernährungsexpertinnen vor und empfehlen, Grillschalen zu benutzen, damit kein Fett in die Glut gelangt. Außerdem sollte auf das ständige Einpinseln des Grillguts mit Marinade oder das Bespritzen mit Bier verzichtet und verkohlte Stellen an gegrilltem Fleisch, Gemüse oder Obst keinesfalls verzehrt werden. Darüber hinaus haben sie folgende Tipps für sommerliche Grillvergnügen „auf den Rost“ gelegt:

-  Grillgut: Gepökeltes gehört nicht auf den Grill. Denn beim Erhitzen von Kassler oder Räucherspeck, Fleisch- und Bockwurst oder Leberkäse können aus dem zugesetzten Nitritpökelsalz (in der Zutatenliste zu erkennen als Kalium- oder Natriumnitrit = E 249 bis E 252) Krebs erregende Nitrosamine entstehen. Gekauft werden sollten ausdrücklich nur Grillprodukte - die dürfen nämlich nicht gepökelt sein. Beim Fleisch sind Nackenkoteletts, Steaks, Lende oder Geflügelschnitzel gut geeignet, weil sie relativ mager und gleichmäßig dick sind. Wird Fisch gegrillt, sind Makrele, Lachs oder Forelle leckere Grill-Varianten - am besten in Alufolie wickeln oder mit einem speziellen Besteck grillen.
-  Abwechslung:Festfleischige, saftige Gemüsesorten wie zum Beispiel Zwiebeln, Tomaten, Paprika, Kartoffeln, Maiskolben oder Champignons eignen sich pur, gewürzt oder gefüllt hervorragend zum Grillen. Aber auch Bananen, Pfirsiche oder Äpfel bekommen durch das Grillen ein ganz besonderes Aroma und sind eine gesunde Bereicherung auf dem Rost.
-  Grillgerät: Holzkohle-, Gas- oder Elektrogrill - Grillmeister haben die „Qual der Wahl“. Während eingefleischte Grillfreunde auf das offene Holzkohle-Feuer schwören, das dem Grillgut den typischen Grillgeschmack verleiht, schätzen andere die kurze Vorheizzeit von Gas- und Elektrovarianten. Außerdem gibt’s hierbei weder Asche zu entsorgen noch aufwändige Reinigungsarbeiten. Für alle gilt: Jeder Grill braucht einen sicheren und festen Standplatz. Außerdem gehören Schürze, Handschuhe und lange Grillzange zu Grillmeisters Grundausstattung, um sich vor Fettspritzern zu schützen. Brennendes Fett nicht mit Wasser löschen, sondern mit einer Löschdecke ersticken oder mit einem Feuerlöscher bekämpfen. Eigentlich selbstverständlich ist es, den Grill nie unbeaufsichtigt zu lassen und Kinder auf Abstand zu halten!
-  Grilltechnik: Als Brennmaterial für den Holzkohlegrill eignen sich nur Holzkohle oder Holzbriketts - weder Altpapier noch Holz darf als Brennmaterial verwendet werden, weil sich dabei giftige Gase entwickeln können, die sich mit dem Rauch auf dem Grillgut niederschlagen. Den Grill rechtzeitig mit Holzkohle oder -briketts anzuheizen und so lange durchglühen zu lassen, bis sich eine weiße Ascheschicht gebildet hat, gehört zum kleinen Einmaleins der Grilltechnik. Fleisch, Fisch oder Gemüse erst auflegen, wenn kein Rauch mehr aufsteigt.
-  Würzen: Grundsätzlich sollte erst nach dem Grillen gesalzen werden - das Grillgut verliert sonst Wasser, wird trocken und leidet im Geschmack. Um das Austrocknen von Fleisch und Fisch beim Grillen zu verhindern, empfiehlt es sich, das Grillgut dünn mit Öl zu bestreichen - auf keinen Fall jedoch mit Margarine oder Butter, weil diese Fette hohen Temperaturen nicht standhalten. Viele Grillsachen vom Metzger oder aus dem Supermarkt sind schon mit würziger Marinade umhüllt. Mariniertes sollte mit Küchenkrepp abgetupft werden, um das Abtropfen der Flüssigkeit zu verhindern.
-  Nachbarschaft: Ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen zum Grillen gibt es nicht. Allerdings: Der Holzkohlegrill auf dem Balkon ist tabu! Zudem kann Rauch in Wohn- und Schlafräumen unbeteiligter Nachbarn als eine erhebliche Belästigung gelten und gegen das Immissionsschutzgesetz verstoßen. Dieser Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet werden. Schon eine ganze Reihe von Gerichten hat sich mit Grill-Streitigkeiten beschäftigt - und hierbei in den Einzelfällen ganz unterschiedliche Zeitvorgaben fürs Grillen für zulässig erachtet. Diese orientierten sich jedoch an den ortsüblichen Gepflogenheiten und Wohnsituationen. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, die Nachbarn vorher zu informieren.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW 30.06.2004


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