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Besuche der Verbraucher-Zentrale NRW in 27 Kaufhäusern und Geschäften in Köln, Düsseldorf und Mönchengladbach zeigen: Gute Beratung ist oft Mangelware.
Die Produkte auf der Einkaufsliste, die die Tester der Verbraucher-Zentrale NRW in die Hand gedrückt bekamen, bildeten ein ungewöhnliches Potpourrie: Ananassaft und Bohrschrauber, Sonnenmilch und Bügeleisen, Haarfärbemittel und Stichsäge. Allen gemein war die vernichtende Kritik der Stiftung Warentest, die den Probanden durchweg ein "mangelhaft" attestiert hatte.
Die Urteile der Berliner Verbraucherorganisation lösen stets großes Interesse bei Herstellern und Handel aus. Gern nämlich stellen sie Waren mit "gutem" und "sehr gutem" Test-Zertifikat heraus. Gilt doch der anbieterfreie Adelsschlag als ideale Verkaufshilfe.
Ob Geschäfte auch negative Noten bei ihrer Beratung berücksichtigen, sollte der Besuch bei elf Kaufhäusern und 16 Fachgeschäften zeigen, die zumindest ein mit "mangelhaft" bewertetes Produkt im Sortiment hatten. Erstaunlich war, dass die Durchfaller dort keineswegs ein verschämtes Schattendasein führten. Im Gegenteil: In jedem dritten Laden zeigte der Verkäufer auf die Frage nach "einem besonders zu empfehlenden Produkt" schnurstracks auf einen der Versager.
Vor allem Kaufhäuser (fünf von elf) verstanden sich dabei aufs Schönreden. So versuchte ein Kaufhof-Mann, Hitchcocks Ananassaft - ein Konzentrat, bei dem laut Stiftung das Aroma nicht wiederhergestellt wurde - mit dem Hinweis auf die "bekannte Marke" hochzujubeln. Noch vertrauensvoller Klang gar das Argument seiner Kollegin von Karstadt: "Ich trinke nur diesen Saft!"
Elf weitere Empfehlungen kamen zustande, als die Testkunden gezielt etwas über die Qualität eines schlecht beurteilten Kandidaten wissen wollten. Beim Solac Bügeleisen beispielsweise, das im Test wegen defekter Heizung patzte, mochten zwei Verkäufer partout nichts von einem Mangel wissen: "Da gibt’s nichts!" stellte die Verkäuferin im Mönchengladbacher Schossau lapidar fest. "Die Hauptsache", hieß es im Düsseldorf Medimax, "ist die Wattzahl".
"Wir haben nur die besten Firmen", hörten die Tester wiederum im Düsseldorfer Kaufhof, als sie die Meinung über ein abgewertetes Schwarzkopf Haarfärbemittel einholten. Direkt auf Prüfungen angesprochen, sagte eine kd-Beraterin in Köln treuherzig: "Wenn`s einen Test gibt, dann schreiben sie das immer auf die Packung."
Ob Unvermögen oder böse Absicht - solche Beratung ins Blaue hinein kann Konsequenzen nach sich ziehen. Deckt der Kunde nämlich später unhaltbare Lobhudelei auf, "hat er gute Aussichten, aus dem Kaufvertrag herauszukommen", weiß Jürgen Schröder, Jurist bei der Verbraucher-Zentrale NRW. "Ein miserabler Test gilt nämlich als Indiz, dass ein Mangel wirklich vorliegt."
Verbraucheranwalt Schröder fordert daher, "dass jeder Verkäufer die einschlägigen Testveröffentlichungen seiner Produkte kennt und die Ergebnisse in der Beratung berücksichtigt".
Tröstlich immerhin: Kein Verkäufer, der den Durchfallern gute bis beste Qualitäten zusprach, ging so weit, obendrein auch noch von "positiven Testergebnissen" zu faseln. Wer dabei erwischt wird, so Jürgen Schröder, "wandelt auf dem Grenzweg der arglistigen Täuschung". Klar, dass so zustande gekommene Kaufverträge ebenfalls anfechtbar sind.
Davon dürften die sechs Berater im Test verschont bleiben, die ausdrücklich vom Kauf eines Mangelproduktes abrieten. Merkwürdig allerdings: Nur ein Praktiker-Mann in Düsseldorf berief sich dabei auf die Stiftung Warentest, als er die TIP-Stichsäge als "Importschrott" einstufte.
Seine fünf Kollegen jedoch berieten offenbar mehr aus dem Bauch heraus. Teils bevorzugten sie explizit Konkurrenz-Produkte, teils erklärten sie ihre Ablehnung als Frage des Geschmacks ("Diese Haarfarbe nehmen nur ältere Kunden.").
Der Berater im Kölner Praktiker-Baumarkt beanspruchte gar die alleinige Kompetenz für sein negatives Urteil über die TIP-Säge: "Tests - die gibt’s nicht!"
QUelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW 18.05.2004
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