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Kieferorthopäden

Kieferorthopäden pochen auf private Abrechnung: Wahl der Kostenerstattung geht ins Geld

Kieferorthopäden versuchen finanzielle Einbußen, die ihnen die Gesundheitsreform beschert hat, über private Abrechnungen mit ihren Patienten wieder reinzuholen. Das Modell der Kostenerstattung spielt ihnen dazu auch bei gesetzlich Krankenversicherten ein geeignetes Instrument in die Hände: Der Verbraucherzentrale NRW liegen Fälle vor, in denen Kieferorthopäden Kassenpatienten über Werbematerial und in Beratungsgesprächen drängen, für die Abrechnung der Behandlungskosten das Prinzip der Kostenerstattung zu wählen. Für die Mediziner ein lukrativer Deal: Denn auf diese Weise können sie höhere Sätze als die gesetzlichen Leistungen berechnen und private Zusatzvereinbarungen abschließen. "Was für die Kieferorthopäden ein einträgliches Geschäft ist, müssen Patienten jedoch oft teuer bezahlen, weil sie über Konsequenzen und Nachteile des Kostenerstattungsmodells vorher weder vom Arzt noch von ihrer Krankenkasse richtig aufgeklärt wurden", kritisiert die Verbraucherzentrale NRW und fordert vom Landesgesundheitsministerium "einschneidende Sanktionen, die dem Treiben der Kiefernorthopäden Einhalt gebieten."

Seit Januar können auch Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse das Modell der Kostenerstattung wählen. Das bedeutet, dass die Versicherten wie Privatpatienten ihre Behandlungen selbst bezahlen und sich anschließend die Kosten von der Kasse erstatten lassen. Kassenpatienten müssen ihre Chipkarte zurückgeben und erhalten stattdessen künftig von jedem Arzt eine private Rechnung. Darin darf nicht nur der einfache, sondern der 2,3- bis zu 3,5-fache Gebührensatz für eine Behandlung berechnet werden. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten beim Kostenerstattungsmodell nur den einfachen Gebührensatz, übernehmen auch nicht die Kosten für Zusatzleistungen außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs und brummen den Patienten darüber hinaus noch eine fünf- bis zehnprozentige Verwaltungsgebühr auf.

"Viele Kieferorthopäden unterschlagen ihren Patienten bei Beratungsgesprächen diese Mehrkosten, die beim Kostenerstattungsverfahren entstehen", kritisiert die Verbraucherzentrale NRW die Methode, Kassenpatienten fragwürdige Vorteile des neuen Modells vorzugaukeln. "Die Gefahr ist groß, dass gesetzlich Krankenversicherte die Kostenerstattung wählen und dann auf etlichen Posten einer Arztrechnung sitzen bleiben, weil die Kasse die Kosten nur teilweise übernimmt", warnen die Verbraucherschützer. Verschwiegen werde vielfach auch, dass das Modell der Kostenerstattung zudem nicht ausschließlich für kieferorthopädische Leistungen gewählt werden kann. Wer sich für dieses Verfahren entscheide, werde künftig auch von allen anderen Ärzten nur noch gegen Rechnung ambulant behandelt. Viele Kieferorthopäden suggerierten ihren Patienten zudem, eine private Abrechnung auf Kostenerstattungsbasis sei qualitativ besser als eine bloße Kassenleistung.

Allerdings trifft auch die gesetzlichen Krankenkassen eine Mitschuld an dieser Praxis. Denn bevor ein Kieferorthopäde kassiert, müssen Versicherte die Kostenerstattung mit ihrer jeweiligen Krankenkasse vereinbaren. Und diese ist verpflichtet, ihre Mitglieder vor einer Entscheidung über Vor- und Nachteile des Verfahrens aufzuklären. "Patienten dürften deshalb eigentlich nicht so leicht in das neue Abrechnungsmodell hineinstolpern. Wenn’s doch passiert, ist dies ein deutliches Indiz, dass nicht umfassend informiert wurde", moniert die Verbraucherzentrale NRW und rät: "Patienten, die bei der ersten Arztrechnung merken, worauf sie sich eingelassen haben, können von der Kostenerstattung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse schriftlich zurücktreten." Tun sie dies nicht, sind sie für mindestens ein Jahr an ihre Erklärung gebunden.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW 25.03.2004


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