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Sparzinsen nach Gutsherrenart

In Zeitungsanzeigen hatte das Kreditinstitut Mitte 2002 „TopZinsSparen zu 3,5%“ offeriert. Doch wer dieser Verzinsung blind vertraute, verbuchte einen Flop: Erst mit dem Jahresauszug wurde vielen Anlegern eröffnet, dass die vermeintlichen Top-Zinsen zusammengeschmolzen waren. „Weil in den Klauseln der meisten Kreditinstitute nachvollziehbare Maßstäbe für Zinssenkungen fehlen, ist der Kunde undurchsichtigen und uneingeschränkten Anpassungen seiner Bank hilflos ausgeliefert“, kritisiert die Verbraucher-Zentrale NRW, „dass zudem über die Veränderungen bei den Konditionen nicht zeitnah aktiv informiert wurde, ist Umgang mit Anlegern nach Gutsherrenart.“ Die Verbraucher-Zentrale NRW fordert transparente und nachvollziehbare Anpassungsklauseln. Zudem müssten Banken bei Veränderungen der Konditionen die Sparer von sich aus anschreiben.

Mit stattlichen 3,5 Prozent hatte die Anzeige der Wüstenrot Bank AG gelockt, Anleger mit attraktiven Konditionen zu belohnen. Je 5.000 Euro packten die Eheleute daraufhin auf zwei Konten - in der Hoffnung, ihr Guthaben würde sich durch die versprochene lukrative Verzinsung kräftig mehren. Das Angebot zum „TopZinsSparen“ entpuppte sich jedoch als Flop, als dem Rentnerehepaar Anfang Januar 2004 der Jahresauszug des Kreditinstituts ins Haus flatterte: Auf magere 1,5 Prozent war der „Anlockzins“ zusammengeschrumpft. Auf der Basis des eigenen Bedarfs - so die Begründung - hatte die Bank diese Absenkung vorgenommen.

„Beim genauen Blick in die Vertragsklauseln zeigt sich, dass hier willkürliche Anpassungen vorgenommen wurden“, hat Dr. Rainer Metz, Finanzjurist der Verbraucher-Zentrale NRW, nachgerechnet, „denn im Kleingedruckten ist zu lesen, dass sich die Zinsanpassungen an den Entwicklungen auf dem Geldmarkt orientieren. Nimmt man die dortigen Konditionen bei Vertragsabschluss zum Maßstab und vergleicht deren Trend mit den tatsächlich vorgenommenen Zinssenkungen der Bank, so zeigt sich, dass der Vergleichsmaßstab „nur“ um 38 % nach unten ging - während das Kreditinstitut seine Konditionen um 57 % reduzierte. Anhaltspunkte, warum sich die Konditionen so viel weiter nach unten bewegten, sucht der Kunde jedoch vergebens.“

Klauseln, die den Banken - weil ohne Kriterien - ein uneingeschränktes Änderungsrecht vorbehalten, gehören nach Ansicht der Verbraucher-Zentrale NRW total verbannt: „Für den Kunden muss nachvollziehbar sein, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Zinsen sinken“, fordert der Finanzjurist nachvollziehbare Parameter, damit der Kunde dem Gebaren des Kreditinstituts nicht hilflos ausgeliefert ist: „Schließlich ist Sparen kein Luxus mehr, sondern Teil der privaten Alterssicherung.“

Zudem ist nach Ansicht der Verbraucher-Zentrale NRW unhaltbar, dass Kunden erst weit im Nachhinein über die Absenkungen informiert wurden: „Weder über einen Preisaushang vor Ort noch über aktive Information haben die Anleger von der sich anbahnenden Mager-Verzinsung erfahren“, rügt Dr. Metz, „wer die aktuellen Konditionen wissen will, muss von sich aus nachfragen. Als Kunde ist man also gut beraten, die Zinsentwicklung auch beim Sparen laufend sorgfältig zu kontrollieren und sich nicht von günstigen Anfangskonditionen allein locken zu lassen.“

Übrigens: Die Frage, ob nicht auch Sparzinsklauseln für den Kunden nachvollziehbare Anpassungskriterien enthalten müssen, steht am 17. Februar beim Bundesgerichtshof zur Klärung an.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW 06.02.2004


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