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Die Berufsunfähigkeit ist für die meisten Menschen berechtigterweise der größte Alptraum. Auf der einen Seite steht im Falle der völligen Erwerbsunfähigkeit der Verlust der Beschäftigung. Auf der anderen Seite ist der Verlust des Arbeitsplatzes noch mit emfpindlichen finanziellen Einbußen verbunden. Die wenigsten können derartige finanzielle Einbußen durch eigenes Vermögen kompensieren. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier wenigstens die finanziellen Auswirkungen mindern.
In der Umgangssprache werden Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung häufig in gleichem Zusammenhang genannt. Dies ist nicht ganz korrekt: Die Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass der Betroffene überhaupt keine Erwerbsmöglichkeit mehr besitzt. Die Berufsunfähigkeit meint, dass der Betroffene seinen Beruf bzw. einen vergleichbaren Beruf nicht mehr ausüben kann. Freilich ist jemand, der von Berufsunfähigkeit betroffen ist auch in seiner Erwerbsmöglichkeit beschränkt. Ob dadurch aber eine allumfassende Erwerbsunfähigkeit, hinsichtlich jeder erdenklichen Beschäftigung, vorliegt, ist eine andere Frage.
Viele private Versicherungen bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen an. Die Berufsunfähigkeitsversicherungen sind natürlich mit höheren Prämienzahlungen des Versicherungsnehmers verbunden, da der Versicherungsfall früher als bei einer allumfassenden Erwerbsunfähigkeit gegeben ist. Aber auch Erwerbsunfähigkeit kann zusätzlich durch private Versicherungen abgesichert werden.
Diese Versicherungen können im Einzelfall sehr sinnvoll sein. Vor allem da der Gesetzgeber bei den gesetzlichen Leistungen schon seit geraumer Zeit den Rotstift angesetzt hat. Damit wäre man jedoch auch schon beim 1. Schritt, bie der Frage, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Einzelfall sinnvoll ist.
Zunächst sollte nämlich jeder wissen, dass auch im System der gesetzlichen Versicherung auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit geleistet werden. Diese sind eingerichtet als
1. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, 2. Rente wegen voller Erwerbsminderung, 3. Rente für Bergleute sowei als 4. Rente wegen Berufsunfähigkeit, 5. Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.
Grundsätzlich sind Renten wegen Berufsunfähigkeit nur noch möglich, wenn der Rentenbeginn vor dem 1. Januar 2001 liegt. Danach ist der Betroffene auf die Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung angewiesen. Bestand zum 31. Dezember 2000 bereits ein Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit, besteht dieser nach dem bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht fort. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, die für die Bewilligung der Rente maßgebend waren.
Fraglich ist bei den seit 1. Januar 2001 geltenden Regelungen, ob die Anspruchsvoraussetzungen, die immer höhere Anforderungen stellen, von einem Betroffenen erfüllt werden. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Kriterium der Berufsunfähigkeit.
Berufsunfähigkeit eines Versicherten liegt vor, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist.
Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können.
Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.
Hier lässt sich demnach trefflich streiten, ob der Betroffene bzw. Versicherte die eine odere andere Tätigkeit mit der Folge ausführen kann, dass er nicht als berufsunfähig anzusehen ist.
Auswahl einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Zunächst sollte man sich darüber im klaren werden, welcher Fall abgesichert werden soll: Die Berufsunfähigkeit oder die Erwerbsunfähigkeit. Die Versicherungen haben unterschiedliche Konditionen. Hier lohnt es sich Kontakt mit den einzelnen Versicherungen aufzunehmen und zu fragen
1. in welchen Fällen die Versicherungen eine Rente auszahlen, obwohl eine Rente von der gesetzlichen Versicherung nicht erlangt wird.
2. Die Leistungshöhe (und gegebnenfalls Beschränkungen), die eine private Versicherung im falle der Berufs-/ Erwerbsunfähigkeit auszahlt.
Versuchen Sie unbedingt den Kulanzfaktor einer Versicherung auszuloten! Bei der Beurteilung nämlich, ob ein Versicherungsfall eingetreten ist, kann ein langwieriger Streit entstehen. Versteckte Ausschlüsse in den Bedingungen, die bei anderen Versicherungen so nicht gemacht werden, können ein Indiz für fehlende Kulanz sein. Informieren Sie sich nicht nur bei einem Anbieter. Versuchen Sie einen eigenen Überblick über das Thema zu erlangen.
Schließlich ist diese Versicherung ebenso unverzichtbar wie die private Haftpflichtversicherung, denn immerhin ist jeder vierte Arbeitnehmer von Berufsunfähigkeit betroffen, und davon mehr als 90% durch Krankheit oder Kräfteverfall.
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