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Bereits im Jahre 2002 bemängelte die Verbraucherzentrale Sachsen, dass die Kosten für die Nutzung des Patiententelefons in der Mehrzahl der Häuser unverhältnismäßig hoch sind und die Patienten mangelhaft über die entstehenden Verbindungsgebühren informiert werden.
Auf der Grundlage einer jetzt von ihr nochmals durchgeführten Umfrage (1) fordert sie die sächsischen Krankenhäuser und Kliniken auf, ihren Patienten unverzüglich klare Informationen über die anfallenden Verbindungsentgelte zu geben.
Von jenen Krankenhäusern, die sich an der Umfrage sowohl 2002 als auch 2004 beteiligten, gibt lediglich ein einziges jetzt entsprechende Informationen über die entstehenden Verbindungskosten an seine Patienten. In allen anderen befragten Kliniken werden die Patienten auch heute noch nicht darüber informiert, in welchem Zeittakt die so genannte Gebühreneinheit, die zwischen 10 Cent und 20 Cent beträgt, vom Kartenguthaben des Patiententelefons abgebucht wird. Keine Information auch darüber, dass dieser Zeittakt während der Haupt- und Nebenzeit bei Orts- und Ferngesprächen sowie zu Handys erhebliche Unterschiede aufweist.
Es liegt allein in der Verantwortung der Kliniken und Krankenhäuser, von den Betreibern ihrer Haustelefonanlagen entsprechende Informationen zu verlangen und sie ihren Patienten in verständlicher Form zur Kenntnis zu geben. Warum sie das nicht tun, ist nicht nachzuvollziehen.
Darüber hinaus sollten die Krankenhäuser sowohl in Neu- als auch in Nachverhandlungen mit den Betreibern ihrer Telefonanlagen endlich günstigere Nutzungskonditionen für das Patiententelefon aushandeln, denn die seit 1998 deutlich gesunkenen Telefontarife sind noch immer nicht bei den Krankenhauspatienten „angekommen“. Insbesondere die in der Mehrzahl der Kliniken für die Nutzung des Patiententelefons pro Tag zu entrichtende relativ hohe Grundgebühr von bis zu 1,80 Euro treibt die Telefonkosten für die Patienten in die Höhe. Die Verbraucherschützer rechneten aus, dass bei einem Krankenhausaufenthalt gleicher Dauer die Telefonkosten durch die hohen täglichen Grundgebühren und die Gesprächseinheiten von bis zu 20 Cent um rund 70 Prozent teurer sein können als vom heimischen Telefonanschluss aus. Auch hier sind die Krankenhäuser in der Pflicht, durch Neu- und Nachverhandlungen mit den Betreibern ihrer Hausanlage eine Kostenstruktur zu schaffen, die den veränderten Bedingungen des Telekommunikationsmarktes Rechnung trägt. Daran sollten die Kliniken nach Auffassung der Verbraucherschützer im Interesse ihrer Patienten und der von der Gesundheitsreform geforderten besseren Transparenz bei Leistungen und Kosten ein unmittelbares und direktes Interesse haben.
(1) Befremdlich finden es die sächsischen Verbraucherschützer, dass die Krankenhausgesellschaft Sachsen versuchte, die Krankenhausleitungen durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung dahingehend zu beeinflussen, nicht an der Wiederholungsbefragung teilzunehmen. Die Krankenhausgesellschaft monierte, dass die Umfrage nicht mit ihr abgestimmt sei und schürte Angst vor der öffentlichen Diskussion der Problematik.
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen 04.05.2004
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