Allgemeine Informationen zur Rechtsschtuzversicherung. Welche verschiedenen Arten von Rechtsschtuzversicherungen es geben kann bzw. typischerweise gibt: Exemplarische Vorstellung verschiedener Rechtsschutzarten.

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Rechtsschutzversicherung - Allgemeine Infos (Teil 1)

Es gibt viele verschiedene Anbieter von Rechtsschutzversicherungen. Nicht immer ist der billigste Anbieter auch der beste. Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer nämlich wie bei kaum einer anderer Versicherung auf das geschäftliche Verhalten der Rechtsschutzversicherung angewiesen.

Will der Versicherungsnehmer nämlich als Kläger einen Rechtsstreit führen, überzeugt sich die Rechtsschutzversicherung davon, ob der Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat. Hier ist der Versicherungsnehmer auf ein Urteil seiner Rechtsschutzversicherung angewiesen. Es liegt auf der Hand, dass bei der Beurteilung, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat oder nicht, ein gewisser Spielraum besteht. Der Kulanzfaktor einer Rechtsschutzversicherung kann gerade hier sehr wichtig werden.

Fast alle Rechtsschutzversicherungen versichern mit einem Vertrag auch die in häuslicher Gemeinschaft lebenden nahen Angehörigen ohne Prämienaufschlag. Dabei gibt es jedoch Unterschiede zwischen den Rechtsschutzversicherungen. Bei der Aufnahme eines nichtehelichen (in häuslicher Gemeinschaft lebenden) Lebenspartners zeigen sich die Versicherungen ebenfalls kulant. Auch dieser wird meist ohne Aufschlag mitversichert. Dies jedoch nicht ohne Eigennutz der Rechtsschutzversicherung: Rechtsstreitigkeiten zwischen den einzelnen Versicherten Personen sind grundsätzlich nicht versichert.

Die Formen des Versicherungsschutzes hängen von der jeweiligen Rechtsschutzversicherung ab.

In Anlehnung an die GDV- Musterbedingungen Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ( ARB 2000 ) ( Unverbindliche Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV) lassen sich beispielhaft folgende Arten des Versicherungsschutzes skizzieren (Bitte beachten Sie, dass jede Rechtsschutzversicherung eigene Allgemeine Versicherungsbedingungen hat, die von den nachfolgend dargestellten Grundsätzen abweichen können!):

Es gibt verschiedene Arten von Rechtsschutzversicherungen, die nachfolgend beispielhaft dargestellt werden. Jede Rechtsschutzversicherung umfasst mehrere Leistungsarten, die unten dargestellt sind. Bitte betrachten Sie die dargestellten Versicherungen jeweils als beispielhafte nicht abschließende Zusammenstellung.

Im übrigen gibt es bei praktisch jeder Kategorie neben dem Versicherungsnehmer noch weitere Personen, die in den Versicherungsschutz mitaufgenommen sind. Ferner je nach Versicherung Ausschlüsse für bestimmte Risiken.

Verkehrs-Rechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung gewährt dem Versicherungsnehmer Rechtsschutz in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter von Kraftfahrzeugen Die Fahrzeuge müssen entweder bei Vertragsabschluß oder während der Vertragsdauer auf den Versicherungsnehmer zugelassenen sein oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen sein . Normalerweise sind auch Selbstfahrer- Vermietfahrzeug oder zum vorübergehenden Gebrauch gemietete Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhängers des Versicherungsnehmers mitumfasst.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf andere Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen der vorstehend genannten Motorfahrzeuge.

Der Versicherungsschutz kann jeweils nur für gleichartige Motorfahrzeuge gewährt werden. Als gleichartig wären dann jeweils nur Krafträder, nur Personenkraft- und Kombiwägen, nur Lastkraft- und sonstige Nutzfahrzeuge oder nur Anhänger anzusehen.

Es kann auch vereinbart werden, dass der Versicherungsschutz für im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeuge besteht, obwohl diese die vorstehenden Regleungen nicht erfüllen.

Der Versicherungsschutz umfasst regelmäßig:
-  Schadenersatz-Rechtsschutz (s.u.),
-  Rechtsschutz im Vertrags- u. Sachenrecht (s.u.)
-  Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (s.u.)
-  Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (s.u.),
-  Straf-Rechtsschutz (s.u.),
-  Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (s.u.)

Darüberhinaus können sich Abweichungen ergeben, weil neben dem Versicherungsnehmer weitere Personen, z.B. Angehörige aufgenommen werden oder der Umfang des Versicherungsschutzes beschränkt wird.

Fahrer- Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein genannte Person bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in ihrer Eigenschaft als Fahrer jedes Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers (Fahrzeug), das weder ihr gehört noch auf sie zugelassen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist.

Der Versicherungsschutz besteht auch bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.

Der Versicherungsschutz umfaßt:

Schadenersatz-Rechtsschutz (s.u.) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (s.u.) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (s.u.) Straf-Rechtsschutz (s.u.) Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz (s.u. )

Darüberhinaus können sich Abweichungen ergeben, weil neben dem Versicherungsnehmer weitere Personen, z.B. Angehörige aufgenommen werden oder der Umfang des Versicherungsschutzes beschränkt wird.

Privat- Rechtsschutz für Selbständige

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und seinen ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner, wenn einer oder beide eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben, a) für den privaten Bereich, b) für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.

Der Versicherungsschutz umfasst:

Schadenersatz-Rechtsschutz (s.u.), Arbeits-Rechtsschutz (s.u.) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (s.u.) ’ Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (s.u.) Sozialgerichts-Rechtsschutz (s.u.) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (s.u.) Straf-Rechtsschutz (s.u. ) Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz (s.u.) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (s.u.).

Darüberhinaus können sich Abweichungen ergeben, weil neben dem Versicherungsnehmer weitere Personen, z.B. Angehörige aufgenommen werden oder der Umfang des Versicherungsschutzes beschränkt wird.

Berufs- Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine

Versicherungsschutz besteht a) für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers. Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer; b) für Vereine sowie deren gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die ihnen gemäß der Satzung obliegen.

Der Versicherungsschutz umfaßt:

Schadenersatz-Rechtsschutz (s.u.) Arbeits-Rechtsschutz (s.u.) Sozialgerichts-Rechtsschutz (s.u.) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (s.u.) Straf-Rechtsschutz (s.u.) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (s.u. ).

Darüberhinaus können sich Abweichungen ergeben, weil neben dem Versicherungsnehmer weitere Personen, z.B. Angehörige aufgenommen werden oder der Umfang des Versicherungsschutzes beschränkt wird.

Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige

Versicherungsschutz besteht für den privaten und den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und seines ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners, wenn diese keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 12.000,- DM ( 6.000 Euro ) - bezogen auf das letzte Kalenderjahr- ausüben.

Kein Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer der vorgenannten selbständigen Tätigkeiten.

Der Versicherungsschutz umfaßt:

Schadenersatz-Rechtsschutz (s.u.) Arbeits-Rechtsschutz (s.u.) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (s.u.) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (s.u.) Sozialgerichts-Rechtsschutz (s.u.) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (s.u.) Straf-Rechtsschutz (s.u. ) Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz (s.u. ) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (s.u.)

Darüberhinaus können sich Abweichungen ergeben, weil neben dem Versicherungsnehmer weitere Personen, z.B. Angehörige aufgenommen werden oder der Umfang des Versicherungsschutzes beschränkt wird.

Privat-,Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz für Nichtselbständige

Versicherungsschutz besteht für den privaten und beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und seines ehelichen oder im Versicherungsschein genannten nichtehelichen Lebenspartners, wenn diese keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 12.000 DM ( 6.000 Euro ) - bezogen auf das letzte Kalenderjahr - ausüben. Kein Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer der vorgenannten selbständigen Tätigkeiten.

Mitversichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als berechtigter Fahrer und berechtigter Insassen jedes bei Vertragsabschluß oder während der Vertragsdauer auf den Versicherungsnehmer, seinen mitversicherten Lebenspartner oder die minderjährigen Kinder zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen oder von diesem Personenkreis als Selbstfahrer- Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers

Der Versicherungsschutz umfaßt:

Schadenersatz-Rechtsschutz (s.u.) Arbeits-Rechtsschutz (s.u.) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (s.u.) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (s.u.) Sozialgerichts-Rechtsschutz (s.u. ) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (s.u.) Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz (s.u.) Straf-Rechtsschutz (s.u. ) Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz (s.u. ) Beratungs- Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht (s.u.)

Darüberhinaus können sich Abweichungen ergeben, weil neben dem Versicherungsnehmer weitere Personen, z.B. Angehörige aufgenommen werden oder der Umfang des Versicherungsschutzes beschränkt wird.

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige

Versicherungsschutz besteht a) für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers. b) für den Versicherungsnehmer oder eine im Versicherungsschein genannte Person auch im privaten Bereich und für die Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten.

Mitversichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als berechtigter Fahrer und berechtigter Insassen jedes bei Vertragsabschluß oder während der Vertragsdauer auf den Versicherungsnehmer, die vorstehend genannte Person, deren mitversicherte Lebenspartner oder deren minderjährige Kinder zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen oder von diesem Personenkreis als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers, sowie die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.

Der Versicherungsschutz umfaßt:

Schadenersatz-Rechtsschutz (s.u.) Arbeits-Rechtsschutz (s.u.) Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz (s.u.) für im Versicherungsschein bezeichnete selbst genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (s.u.) für den privaten Bereich, die Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten und im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (s.u.) für den privaten Bereich, die Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten und im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern Sozialgerichts-Rechtsschutz (s.u.) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (s.u.) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (s.u.) Straf-Rechtsschutz (s.u.) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (s.u.) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (s.u.)

Darüberhinaus können sich Abweichungen ergeben, weil neben dem Versicherungsnehmer weitere Personen, z.B. Angehörige aufgenommen werden oder der Umfang des Versicherungsschutzes beschränkt wird.

Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als a) Eigentümer b) Vermieter, c) Verpächter, d) Mieter, e) Pächter f) Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Versicherungsschein bezeichnet sind. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug - Abstellplätze sind eingeschlossen.

Der Versicherungsschutz umfaßt:

Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz (s.u. ) Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten (s.u. )

Die v erschiedene Leistungsarten nach GAV (s.o.):

Schadenersatz-Rechtsschutz

Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruht

Arbeits- Rechtsschutz

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.

Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Mietund Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b) oder c) enthalten ist;

Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuerund abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten;

Sozialgerichts- Rechtsschutz

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten;

Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten,

Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz

für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren;

Straf- Rechtsschutz

für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Bei vorsätzlicher Begehung oder bei Vorwurf eines Verbrechens bzw. nur vorsätzlich begehbaren Straftaten entfällt eine Einsatndspflicht der Rechtsschutzversicherung.

Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz

für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit;

Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in Familien-, lebenspartnerschaftsund erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen.


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