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Die Verbraucherzentrale Bayern rät, Gesundheitsfragen im Antrag für eine private Krankenversicherung mit größter Sorgfalt auszufüllen. "Immer öfter kommen Verbraucher fassungslos zur Beratung, weil ihre Krankenversicherung den Vertrag gekündigt hat", sagt die Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Hedwig Telkamp. Die Begründung ist immer die gleiche: Der Versicherungsnehmer habe seine vorvertraglichen Anzeigepflichten verletzt. Meist passiert das ohne Absicht, denn viele fühlen sich von Fragen nach "bestehenden Körperschäden oder Beschwerden irgendwelcher Art" oder "ambulanten ärztlichen Behandlungen der letzten 5 Jahre" überfordert, so die Erfahrungen der Verbraucherzentrale.
Häufig wird diese Unsicherheit von Versicherungsvertretern noch unterstützt mit Hinweisen, dass die genaue Beantwortung nicht so wichtig sei. "Genau das Gegenteil ist der Fall", betont Hedwig Telkamp. Wer sich vor unangenehmen Überraschungen sichern will, dem rät sie, den folgenden Hinweis anzubringen: "Die Anga-ben zum Gesundheitszustand beruhen auf meinen laienhaften me-dizinischen Sachkenntnissen. Ich kann nicht mit Sicherheit feststel-len, ob sie vollständig sind. Genaue Auskünfte kann Ihnen mein Haus-/Facharzt Dr. XY erteilen."
Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer bis zu drei Jahren nach Abschluss des Vertrages zurücktreten. Weist er dem Versicherten eine arglistige Täuschung nach, beträgt die Frist 30 Jahre. Durch den Rücktritt endet der Vertrag, die gezahlten Prämien sind verloren und die Versicherung braucht nicht zu leisten. Als besonders problematisch sieht Hedwig Telkamp die Tatsache, dass der Verbraucher nur schwer einen anderen Versicherer findet, der ihm danach Versicherungsschutz gewährt. Eine Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Krankenkasse besteht auch nicht.
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern 12.11.2002
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