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R-Gespräche

In Amerika haben sie eine lange Tradition: Bei R-Telefonaten trägt nicht der Anrufer die Gesprächskosten, sondern der Empfänger des Telefonats. Seit letztem Jahr kann man auch in Deutschland auf Kosten des Angerufenen telefonieren. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert nun die Art der Vermarktung und die intransparente Kosteninformation der neuen Telefondienstleistung.

Bei den Verbraucherschützern im Land stapeln sich die Beschwerden über hohe, durch R-Gespräche verursachte Telefonkosten. Vor allem Handybesitzer werden derzeit mit dem Versprechen ‚kostenloses Telefonieren’ zur Nutzung des Angebots verführt. Häufig nehmen Jugendliche, deren Freunde es toll finden, ohne eigene Kosten zu telefonieren, die teuren Gespräche nach der Aufforderung zum Tastendruck an. So hat ein 14-jähriger innerhalb eines Monats Kosten von über 200 Euro durch die Annahme von R-Gesprächen verursacht.

Die völlig unübliche Angabe von Sekundenpreisen, die einen Vergleich mit den normalerweise angegebenen Minutenpreise erst nach umständlicher Rechnerei ermöglicht, verschleiert die wahren Kosten. Weil sich die Preisangaben in Größenordnungen bewegen, die man sonst pro Minute zahlt, realisieren viele Angerufene vor dem verhängnisvollen Tastendruck gar nicht, was sie damit auslösen: R-Gespräche innerhalb des Festnetzes kosten 1,9 Cent pro Sekunde, also 1,14 Euro pro Minute. Nimmt man an einem Festnetzanschluss einen Anruf aus einem Mobilfunknetz an, schlägt die Minute sogar mit 1,74 Euro zu Buche, die Ansage lautet allerdings auf 2,9 Cent pro Sekunde.

Aufmerksamkeit und Vorsicht können vor der Kostenfalle R-Gespräche schützen: Grundsätzlich sollte man der Aufforderung, eingehende Gespräche durch die Betätigung von Tasten anzunehmen, nicht folgen, solange man nicht sicher weiß, wer der Gesprächspartner ist und welche Kosten das Gespräch verursacht. Eltern müssen Kinder und Jugendliche über das Kostenrisiko aufklären. Möchten sie verhindern, dass ihre Kinder R-Gespräche annehmen, sollten sie den Dienst sperren lassen, sobald sie durch die Telefonrechnung von den teuren Verbindungen erfahren. Ob Eltern für die bis dahin und ohne ihr Einverständnis entstandenen R-Gesprächskosten zur Kasse gebeten werden dürfen, müssen die Gerichte klären.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale BaWü 20.08.2003


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