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Börsencrashs und Einbrüche am neuen Markt haben vielen Kleinanlegern eine Bauchlandung beschert. Allein beim Absturz der hochgejubelten „Volksaktie“ Deutsche Telekom wurden Anleger um Gelder in Milliardenhöhe gebracht. Zu Recht fragt sich mancher, der fremden Ratschlägen folgte und seinen Beratern vertraute, ob diese für die offenbar mangelhafte Qualität ihrer Empfehlungen nicht haften und eingetretenen Schaden ersetzen müssen?
Und was ist mit den Firmenchefs, die mit falschen Meldungen die Kurse ihrer Unternehmen manipuliert haben? Oder den Wertpapierberatern, die etwa dazu rieten, das langweilige Depot deutscher Standardwerte mit inzwischen wertlosen Technologieaktien aufzupeppen? Antworten auf diese Fragen gibt der Ratgeber „Geld weg? Rechtstipps für Anleger“ der Verbraucher-Zentralen. Das Buch vermittelt auf 174 Seiten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Anlegerschutzes und informiert über die Besonderheiten der Geschäftsfelder Vermögensverwaltung, Börsentermingeschäfte, Online-Broking, Geldanlage auf Kredit und Grauer Kapitalmarkt. Geprellte Anleger erhalten zudem Informationen über die Erfolgsaussichten, aber auch die Risiken einer Auseinandersetzung vor Gericht: Welche Kosten kommen auf den Kläger zu? Was zahlt die Rechtsschutzversicherung? Kann mit einer Sammelklage das individuelle Prozessrisiko gemindert werden? Wie findet sich der richtige Anwalt? Wann sollte eine Schlichtungsstelle eingeschaltet werden? Verweise auf Internetseiten zur Information und Kommunikation im Bereich Anlegerschutz sowie eine Übersicht über die Kundenbeschwerdestellen der Kreditinstitute runden das Angebot des Ratgebers ab.
Den Ratgeber „Geld weg? Rechtstipps für Anleger“ gibt’s zum Abholpreis von 9,80 Euro in allen Beratungsstellen der Verbraucher-Zentrale Niedersachsen. Für zusätzlich 2 Euro für Porto und Versand kommt er - gegen Rechnung - auch ins Haus. Bestelladresse: VZN-Versandservice, Postfach 61 26, 30061 Hannover. Bestellt werden kann auch telefonisch (0511/9 11 96-0), per Fax (05 11/9 11 96-10), per E-mail (versand@vzniedersachsen.de) oder im Ratgeber-Shop.
Quelle: Presseinfo der Verbraucherzentrale Niedersachsen 15.07.2003
Eine gute Kapitalanlage ist in erster Linie mit hohen Reditewünschen des Anlegers verbunden. Leider wird dem Aspekt Sicherheit der Kapitalanlage häufig zu wenig Bedeutung beigemessen. Dabei führt der Totalverlust nur einer Kapitalanlage meist dazu, dass es günstiger gewesen wäre sämtliches Geld gar nicht anzulegen. Verständlich ist ein Verlust der Kapitalanlage ja noch, wenn wirtschaftliche Risiken, den Erwartungen einen Strich durch die Rechnung gemacht haben. Aber wenn der Initiator einfach eine Beispielsrechnung bzw. Modellrechnung aufgemacht hat, die völlig unseriös ist und die dies prüfenden fachkundigen Personen nicht aufdecken, frei nach dem Motto "des Brot ich ess des Lied ich sing", dann ist es doch sehr ärgerlich. In solchen Fällen können aber unter Umständen auch andere Personen als der Initiator haftbar gemacht werden, z.B. der Wirtschaftsprüfer.
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Risikofreudigkeit bei Kapitalanlage
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