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Weihnachtseinkauf

Gehäufte Nachfragen von Verbrauchern in den Beratungsstellen des Landes zu ihren Rechten beim Kauf zeigen, dass die seit 2002 wirksamen Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu Käuferrechten bei vielen Händlern noch nicht ausreichend bekannt sind. „Wir unterstützen Verbraucher bei der Durchsetzung berechtigter Gewährleistungsansprüche,“ erläutert Sabine Fischer eine Aufgabe der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. und fordert auf: „Wer bei einer Reklamation Nachteile befürchtet oder Probleme mit dem Händler hat, sollte sich an eine unserer Beratungsstellen wenden, damit aus Kauflust zum Fest später nicht Kauffrust wird!“

Nach Verbraucherberichten wissen z. B. viele Händler noch nicht, dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist beim Kauf seit 2002 von früher 6 Monaten auf zwei Jahre verlängert wurde und grundsätzlich auch für den Kauf von gebrauchten Waren gilt. Auch die vor allem aus Gebrauchtwagen-Kaufverträgen bekannten Formulierungen „Gewährleistung ist ausgeschlossen" und „Gekauft wie gesehen“ sind demnach für Vertragsabschlüsse ab 01.01.2002 wirkungslos - zulässig ist beim „Kauf aus 2. Hand" lediglich eine vertraglich vereinbarte Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr. Für Gebrauchtwarenkäufe zwischen Privatpersonen kann allerdings nach wie vor die Gewährleistung in vollem Umfang ausgeschlossen werden.

Geändert haben sich auch die Reklamationsrechte: Liegt ein Mangel an der Ware vor, kann der Kunde zunächst nur noch zwischen Reparatur und Umtausch gegen eine fehlerfreie Ware wählen. Eine angemessene Preisminderung oder bei erheblichen Mängeln sogar der Rücktritt vom Vertrag - ggf. in Verbindung mit Schadensersatz - kommen im Unterschied zum früheren Kaufrecht erst dann in Frage, wenn die „Nacherfüllung" des Kaufvertrages durch Reparatur oder Umtausch scheitert. Hier müssen jedoch die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.

Doch nicht allles hat sich geändert - folgende bewährte Tipps der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. gelten auch für den diesjährigen Geschenkeeinkauf zum Fest:
-  Ein Recht auf Umtausch fehlerfreier Ware gibt es nicht! Dennoch bieten viele Händler einen Umtausch aus Kulanz an.
-  Weist der Händler deutlich darauf hin, dass eine bestimmte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist (z. B. Unterwäsche), so nimmt er fehlerfreie Ware auch aus Kulanz nicht zurück. Ist man sich daher nicht sicher, ob das Modell dem zu Beschenkenden gefällt, ist ein Gutschein die bessere Wahl.
-  Wer auf ein Umtauschrecht aus Kulanz nicht verzichten will, sollte den Händler um einen entsprechenden Vermerk auf dem Kassenbeleg bitten. Denn hat man die falsche Größe erwischt oder gefallen dem Beschenkten später Farbe oder Schnitt nicht, kann man dann auch eine mangelfreie Ware wieder zum Händler bringen.
-  Die Weihnachtszeit ist Umsatzzeit für den Handel! Da die schwierige wirtschaftliche Lage die Kaufkraft geschwächt hat, wird schon frühzeitig mit besonders günstigen Angeboten und zusätzlichen Öffnungszeiten geworben. Damit aber nicht nur die zum Schnäppchenpreis erworbene Lampe, sondern auch die Augen des Beschenkten später zur Bescherung leuchten, sollten Verbraucher vor dem Kauf um so genauer prüfen, ob auch das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt.
-  Preisvergleiche bei verschiedenen Händlern sind vor dem Kauf immer lohnenswert! Auch Verbraucher mit Kundenrabattkarten eines Anbieters sollten sich nicht von einem kritischen Marktcheck abhalten lassen - vielleicht bieten ja andere noch günstigere Preise.

Und noch ein Tipp der Verbraucherschützer: „Unsichere Schenker“ greifen am besten zum Gutschein oder zu einer originellen Karte mit einem Geldgeschenk. Denn bereits nach den Festtagen beginnen die Preise noch einmal drastisch zu purzeln. Viele Verbraucher erfüllen sich dann gern bei einem Bummel durch die Geschäfte mit Gutschein oder Geldgeschenk persönliche Wünsche.

Rat zu Käuferrechten und weitere Informationen erhält man in den Verbraucherberatungsstellen - Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 (12 ct je min) Mo bis Fr von 9 - 12 und 13 - 15 Uhr - sowie am Beratungstelefon unter 01907 / 712 91 (1,24 € je min aus dem deutschen Festnetz) Mo, Di, Do, Fr von 9 - 13 und 14 - 18 Uhr. Neu ab 2. Januar: 09001 / 775 770 (1 Euro je min aus d. dt. Festnetz) Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr.

Quelle: Presseinfo der Verbraucherzentrale Brandenburg 03.12.2003


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