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Das am 15. August 2003 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern" schützt nach Auffassung der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. Nutzer von Telekommunikations-Dienstleistungen nicht ausreichend. „Zwar bringt das Gesetz Verbesserungen vor allem für Internetkunden bezüglich der Dialer mit sich,“ erkennt Jurist Norbert Richter an, „kritisch bewerten wir jedoch, dass durch die Ausnahme von Mobilfunk und einer ganzen Reihe von Mehrwertdienste-Rufnummern unseriösen Anbietern Schlupflöcher geboten werden.“ So fallen z. B. auch die weniger bekannten Nummern 0137 - und 118 - xxx unter die sogenannten Mehrwertdienste; die Auskunftsdienste unter 118 - xxx sind sogar nach oben frei tarifierbar.
Die meisten Verbraucherbeschwerden über Telefonrechnungen galten in den vergangenen Monaten jedoch Forderungen nach dem ungewollten Herunterladen eines Dialers. Dem gebietet das neue Gesetz nun Einhalt: Künftig können die Betreiber nur dann Entgelte für Dialer verlangen, wenn diese bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) registriert wurden und bestimmte Mindestauflagen erfüllen. Verbraucher erfahren nun bei der RegTP Namen und ladungsfähige Anschrift desjenigen, der eine Dienstleistung per 0190er-Nummer anbietet. Die Daten von 0900er-Diensteanbietern sind ab sofort auf der Webseite der Regulierungsbehörde verfügbar. Außerdem beschränkt die Regelung die Entgelte für eine zeitabhängige Mehrwertdiensteverbindung auf 2 Euro je Minute bzw. 30 Euro pro Einwahl, nach einer Stunde wird die Verbindung sogar „zwangsgetrennt.“ Wer gegen diese Auflagen verstößt, muss mit Sanktionen bis hin zum Nummernentzug rechnen.
Für den Zeitraum bis zum 15.08.03 gilt das Gesetz zwar nicht, aber auch hier gibt es Möglichkeiten, sich gegen überhöhte Telefonrechnungen zu wehren. So entschied das Amtsgericht Bünde in einem Urteil vom 27.05.2003 (Az: 6 C 302/02), dass grundsätzlich der Entgelte fordernde Anbieter darzulegen und nachzuweisen hat, dass der Mehrwertdienstes nach zumutbarer Kenntnisnahme der Konditionen in Anspruch genommen wurde.
Betroffene erhalten individuellen Rat
in den Verbraucherberatungsstellen - Adressen, Terminvereinbarung und Öffnungszeiten unter 01805 / 00 40 49 (12 ct / min) Mo bis Fr von 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr - sowie
am Beratungstelefon unter 01907 / 712 91 (1,24 € / min) Mo, Di, Do, Fr von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr.
Quelle: Presseinfo der Verbraucherzentrale Brandenburg 19.08.2003
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