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Jeden kann es treffen: Durch Krankheit, Unfall oder altersbedingt ist ein Mensch plötzlich nicht mehr in der Lage, eine Entscheidung über seine medizinische Behandlung, über die Kündigung seiner Wohnung oder Geldausgaben zu treffen. Das müssen dann Angehörige, Ärzte oder Gerichte im Namen des kranken oder sterbenden Menschen übernehmen, obwohl sie die Wünsche des Betroffenen oft nicht kennen. Sie haben vielleicht zu entscheiden, ob bei einem todkranken Patienten noch alle Behandlungsmaßnahmen ausgeschöpft werden, wer die Pflege übernimmt oder wie die finanziellen Angelegenheiten geregelt werden. „Jeder sollte in gesunden Tagen seinen Willen für Situationen festhalten, in denen er nicht mehr selbst entscheiden kann“, empfiehlt Patientenberaterin Beate Marek von der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. und unterstreicht: „Damit nimmt man den Angehörigen bei Eintritt eines solchen Falles eine schwere Bürde.“
Für diesen Zweck gibt es die Formen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Eine Patientenverfügung hält fest, welche ärztliche Behandlung man unter welchen Umständen wünscht. Mit der Vorsorgevollmacht werden Vertrauenspersonen bevollmächtigt, Geschäfte abzuwickeln, Verträge abzuschließen und Entscheidungen zu treffen. Um zu verhindern, dass durch das Gericht ein fremder Mensch zum Betreuer bestellt wird, kann in einer Betreuungsverfügung ein Vertrauter als Wunschbetreuer bestimmt werden.
Was beim Verfassen zu beachten ist und welche Fälle bedacht werden sollten, darüber informiert die unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung bearbeitete Neuauflage des Ratgebers „Patientenverfügung“ der Verbraucherverbände. Zum Abholpreis von 4,80 € kann er in allen Beratungsstellen des Landes erworben oder zuzüglich Porto- und Versandkosten online unter www.vzb.de bestellt werden. Individuell und kostenlos helfen auch gern die Patientenberater
in den Verbraucherberatungsstellen - nach Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 (12 ct / min) Mo bis Fr von 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr - sowie
am Beratungstelefon unter 0331 / 200 65 60 Di u. Do 10-12 und 17-18.30 Uhr.
Quelle: Presseinfo der Verbraucherzentrale Brandenburg 23.05.2003
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