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Die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. begrüßt, dass der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Positivliste für Arzneimittel beraten hat; dieser soll nach dem Willen der Bundesregierung am 1. Juli 2003 in Kraft treten. Danach stellt ein wissenschaftliches Gremium eine „Positivliste“ von Arzneien auf, die es als wirksam, effizient und preisangemessen bewertet. Aufgelistet werden neben schulmedizinischen Medikamenten auch homöopathische und anthroposophische Mittel.
Für Kassenpatienten bedeutet dies, dass sie vom Arzt nur diejenigen Medikamente verschrieben bekommen, die auf der Liste verordnungsfähiger Arzneien stehen.
Besonders begrüßen die Verbraucherschützer, dass Medikamente mit zweifelhafter Wirkung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung verschwinden. Außerdem wird der Unübersichtlichkeit des Arzneimittelmarktes als einer Ursache für Arzneimittelverschwendung entgegengetreten.
Die Bundesregierung will auf diesem Wege eine höhere Qualität in der medizinischen Versorgung erreichen und der Kostentreiberei im Arzneimittelbereich ein Ende setzen. Das Bundesgesundheitsministerium verspricht sich von der Verabschiedung der Positivliste eine Einsparung von mehreren Millionen Euro im Arzneimittelsektor.
Problematisch kann sich die pauschale Streichung von Arzneimitteln jedoch bei Kindern und chronisch Erkrankten auswirken: Ihnen werden oftmals Medikamente verordnet, die zwar apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind. Deshalb müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass medizinisch notwendige und wirtschaftliche Arzneien auch dann verordnungsfähig bleiben, wenn sie nicht verschreibungspflichtig sind.
Quelle: Presseinfo der Verbraucherzentrale Brandenburg 24.04.2003
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