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Bundessozialgericht: Krankenkassen müssen zahlen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts haben gesetzlich Krankenversicherte, die in den Jahren 1997 bis 2000 wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von der Krankenkasse bezogen haben, einen Anspruch auf Nachberechnung und ggf. Nachzahlung. Das gilt jedoch nur, wenn sie in den letzten 12 Monaten davor Einmalzahlungen in Form von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen haben.

Voraussetzung dafür ist, dass der Bewilligungsbescheid für das Krankengeld nicht „bestandskräftig“ ist - so grundsätzlich bei Krankengeldzahlungen ab dem 27.07.1997. Auf Auszahlungen vor diesem Datum trifft das zu, wenn entgegen dem Regelfall eine Rechtsbehelfsbelehrung erteilt wurde und der Versicherte die Widerspruchsfrist ungenutzt verstreichen ließ.

Daher dürfte die Entscheidung des Bundessozialgerichts (AZ: B 1 KR 36/01 R) vom 25.03.03 auch vielen Versicherten zu Gute kommen und wird nach Auffassung der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. zu erheblichen Nachzahlungen der Krankenversicherungen führen. „Wir freuen uns sehr über die positive Entscheidung des Bundessozialgerichts“, unterstrich Patientenberaterin Andrea Fabris.

Wichtig sei nun allerdings, dass die Versicherten innerhalb kürzester Frist bei ihrer Krankenversicherung Widereinsetzung beantragen und gleichzeitig Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid einlegen: „Der Aufwand zahlt sich für die Versicherten aus!“, ermuntert die Verbraucherschützerin. Die Anträge sind bis zum 26. April 2003 an die Krankenversicherung zu stellen. Das gilt übrigens auch für die Patienten, die bereits Anträge auf Nachberechnung gestellt haben!

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. unterstützt die Antragstellung mit einem Musterbrief, der zum Preis von 50 Cent in den Beratungsstellen erhältlich ist sowie im Internet unter www.patientenprojekt.de und im Faxabruf unter der Dokumenten-Nummer 0190 / 555 3 111-297 (1 Seite - 0,62 Euro je Abrufminute) eingestellt ist.

Quelle: Presseinfo der Verbraucherzentrale Brandenburg 27.03.2003


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