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Was tun bei überhöhten Telefonrechnungen?

Täglich suchen Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. Rat wegen überhöhter Telefonrechnungen, deren Zustandekommen sie nicht nachvollziehen können. Meist ermitteln die Verbraucherschützer ein sogenanntes Dialerprogramm als Ursache, das die Betroffenen beim Surfen im Internet unbewusst heruntergeladen haben - das „böse Erwachen“ kommt erst mit der Rechnung des Telekommunikationsanbieters.

Hinter den heruntergeladen Dialerprogrammen verstecken sich 0190-Mehrwertdiensterufnummern, welche den Standardbrowser des Internetzugangs umgehen und die Verbindung über die teure Rufnummer herstellen. Besonders unübersichtlich stellen sich die Verbindungen über die 0190-0*-Nummern dar, da diese durch den Anbieter frei tarifierbar sind. Das kann für eine einmalige kurzfristige Einwahl Kosten im zwei- oder dreistelligen Euro-Bereich nach sich ziehen!

Stellt ein Verbraucher einen solchen ungewollten Zugang zum Internet fest, sollte er umgehend schriftlich Einspruch gegen seine Telefonrechnung erheben. Dabei hilft ein aktueller Musterbrief der Verbraucherzentrale. Insbesondere ist detailliert darzulegen, welche Summe aus welchem Grund man nicht begleichen will. Zudem sollte er den betreffenden Einzelverbindungsnachweis anfordern, auf den jeder Telefonkunde einen gesetzlichen und kostenfreien Anspruch hat. Anhand dieses Einzelverbindungsnachweises kann man versuchen, den Anbieter der speziellen Mehrwertdiensterufnummer festzustellen.

Den Musterbrief erhalten Verbraucher in allen Beratungsstellen zum Preis von 50 Cent sowie im Faxabruf unter Dok.-Nr. 0190 / 192 29 0** für 0,62 Euro je min. Mit kompetentem Rat zum Einzelfall helfen die Verbraucherschützer außerdem in jeder Beratungsstelle des Landes sowie am Verbrauchertelefon unter 01907 / 712 91 (1,24 Euro je min) jeden Mo, Di, Do, Fr von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr gern weiter.

Quelle: Presseinfo der Verbraucherzentrale Brandenburg 11.02.2003


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