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Viele Reisende, die für den heutigen Donnerstag Flüge von oder nach Berlin-Tegel, Berlin-Schönefeld oder Berlin-Tempelhof gebucht hatten, mussten aufgrund der Warnstreiks bei Lufthansa enorme Verspätungen in Kauf nehmen.
Rechtsexperte Hartmut G. Müller von der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. unterscheidet: „Betroffene können nur dann Ansprüche geltend machen, wenn der Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurde - für die Folgen von Verspätungen bei einzeln gebuchten Linienflügen infolge eines Streiks kommt niemand auf.“
Um höhere Gewalt im Sinne des Pauschalreiserechts handelt es sich bei einem Streik des Personals der Fluggesellschaft oder des Flughafens grundsätzlich nicht, da dieses Risiko in den Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters fällt. Falls dieser seiner Informationspflicht nicht nachkommt und von sich aus keine Abhilfe anbietet, sollten Reisende sich umgehend an den Veranstalter wenden, damit dieser Abhilfemaßnahmen regeln kann - wie die Beschaffung eines Ersatzfluges und gegebenenfalls erforderliche Übernachtungsmöglichkeiten.
Kommt der Veranstalter dieser Pflicht trotzdem nicht nach, kann der Reisende auch selbst aktiv werden, indem er z. B. einen Ersatzflug bucht und die dafür notwendigen Aufwändungen später vom Veranstalter zurückfordert. Selbstverständlich haben Reisende ihre Pflicht zur Schadensminderung zu beachten und den auf zumutbare Weise kostengünstigsten Flug zu buchen. Erst wenn kein Ersatzflieger buchbar ist, können Reisende unter Umständen den Vertrag kündigen und den gesamten Reisepreis zurückverlangen.
In den beschriebenen Fällen liegt ein „kündigungs- bzw. minderungsberechtigter Mangel“ der Pauschalreise vor: Wenn sich der geplante Abflug um mehr als vier Stunden verschiebt, kann der Reisende Minderungsansprüche in Höhe von 5 % des Tagespreises für jede weitere Stunde geltend machen. Geht dadurch ein ganzer gebuchter Urlaubstag verloren, kann zudem der Tagesreisepreis entsprechend gemindert werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit besteht allerdings nicht.
Weitere Informationen erhalten Verbraucher in jeder Verbraucherberatungsstelle des Landes sowie am Verbrauchertelefon unter 01907 / 712 91 (1,24 Euro je min) Mo, Di, Do, Fr von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr.
Quelle: Presseinfo der Verbraucherzentrale Brandenburg 16.01.2003
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