Home > de > Produkte > Shopping
Warning: fsockopen() [function.fsockopen]: php_network_getaddresses: getaddrinfo failed: Name or service not known in /srv/www/htdocs/web1/html/CACHE/c/exp-216.272214.NEW on line 13
Warning: fsockopen() [function.fsockopen]: unable to connect to affiliate.de.espotting.com:80 in /srv/www/htdocs/web1/html/CACHE/c/exp-216.272214.NEW on line 13
Keine Suchergebnisse für 'Shopping'
Auch nach Wegfall des Rabattgesetzes und der Zugabenverordnung wird es einen Sommerschlussverkauf geben, in diesem Jahr erstmals mit Euroschnäppchenpreisen. Traditionsgemäß beginnt der Schlussverkauf am letzten Montag im Juli - also dem 29.07.2002, so schreibt es zumindest der Wortlaut des § 7 Abs.3 Ziffer 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Nach den Regelungen des Wettbewerbsrechts sind Schlussverkäufe Sonderveranstaltungen, wie sie außer bei 25-jährigen Firmenjubiläen in Deutschland sonst nicht zulässig sind. Schlussverkäufe unterliegen einer Vielzahl von Einschränkungen, die die Händler beachten müssen. So dürfen nur ganz bestimmte Waren reduziert angeboten werden:
Textilien (z.B. auch Matratzen, Möbelbezugsstoffe, Orientteppiche und -brücken aus textilem Material, jedoch keine textilen Taschen und Koffer, keine Polstermöbel),
Bekleidungsgegenstände ( z.B. aber keine Motorrad- oder Fahrradhelme - sie gelten als Schutzvorrichtungen und nicht als Bekleidung),
Schuhwaren,
Lederwaren (z.B. auch Lederblumen, -gürtel, Lederkoffer und -taschen, lederähnliche Waren aus Kunststoff, wegen der Materialverschiedenheit aber keine Hartschalenkoffer),
Sportartikel (z.B. Sportbekleidung, Sportgeräte wie Skier und Rennsporträder, jedoch keine gewöhnlichen Fahrräder). Wie veraltet an dieser Stelle das deutsche Wettbewerbsrecht ist, zeigt die gegenwärtige Praxis: Schon jetzt reduzieren die Händler eine Vielzahl von Waren ganz erheblich und ziehen so den Zeitpunkt des Schlussverkaufs vor. In der Konsequenz sind zum offiziellen, also gesetzlich zulässigen Beginn des Schlussverkaufes kaum noch wirkliche Schnäppchen zu erhalten.
"Schnäppchenjägern“ gibt die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. folgende Tipps:
Bereits vorher preislich herabgesetzte Sonderangebote müssen zu Beginn des Schlussverkaufs noch einmal reduziert werden, wenn sie als Schlussverkaufsware gelten sollen. Geschieht das nicht, können Kunden auf einem nochmaligen Nachlass bestehen.
Preisvergleiche der Sonderangebote mehrerer Händler auch im Internet können nützlich sein - vielleicht ist der gewünschte Artikel anderswo noch preiswerter zu erstehen.
Beim Kauf von Textilien sollte man besonders auf Qualität und Pflegesymbole achten. Ansonsten kann ein Schnäppchen schnell zum Flop werden.
Auch Schlussverkaufsware muss fehlerfrei sein. Der Kunde hat dieselben Rechte wie bei jedem Kauf. Wurde allerdings vor Vertragsschluss besonders auf einen bestimmten Fehler hingewiesen, kann dieser Mangel nicht beanstandet werden.
Neu für die in diesem Jahr gekaufte Schlussverkaufsware - übrigens für alle Artikel, die Verbraucher seit Jahresbeginn erstanden haben - sind folgende Regelungen für den Reklamationsfall:
a) Bei Mängeln gilt eine neue Gewährleistungsfrist von nunmehr zwei Jahren.
b) Bei Reklamationen in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss nicht mehr der Kunde den Mangel nachweisen, sondern der Händler hat die Mangelfreiheit zum Kaufzeitpunkt zu belegen. Vom 7. bis zum 24. Monat der Gewährleistungsfrist liegt die Nachweispflicht allerdings beim Kunden.
c) Folgende Mängelansprüche hat der Kunde: Zunächst kann er die Reparatur oder Ersatzlieferung eines einwandfreien Produktes innerhalb einer angemessenen Frist (meist ca. 2 Wo.) auf Kosten des Händlers verlangen. Schlagen Reparatur oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kaufpreis gemindert oder bei einem erheblichen Fehler der Vertrag aufgelöst werden.
d) Als Mangel gilt auch, wenn dem Produkt einzelne, z. B. im Prospekt angegebene oder ausdrücklich vom Händler oder Hersteller beworbene Eigenschaften fehlen.
e) Darüber hinaus können fehlerhafte und unverständliche Montageanleitungen (z. B. beim Möbelkauf) zu Mängelansprüchen der Käufer führen.
Weitere Hinweise und Informationen zum Einkauf, zu Verträgen und zum Euro gibt’s in jeder Verbraucherberatungsstelle des Landes, am Service-Telefon 01907 / 712 91 (1,24 Euro je min) Mo, Di, Do, Fr von 9 bis 18 Uhr.
Quelle: Presseinfo der Verbraucherzentrale Brandenburg 04.07.2002
Verbraucherzentrale warnt vor unseriösem Werbefax.
[mehr]
Aktionsware drei Tage im Angebot
Gute Noten für ALDI nach Check.Immer wieder gehen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. Beschwerden über Handelsketten ein, die per Postwurfsendung mit günstiger Aktionsware Kunden werben und die Schnäppchen dann schon nach wenigen Stunden am ersten Aktionstag ausverkauft haben.
[mehr]
Beim Schlussverkauf nichts überstürzen!
Zum wahrscheinlich - nun wirklich - letzten offiziellen Schlussverkauf werden die Händler am 26. Januar ihre Ladenpforten öffnen.
[mehr]
Beratung in den Geschäften
Besuche der Verbraucher-Zentrale NRW in 27 Kaufhäusern und Geschäften in Köln, Düsseldorf und Mönchengladbach zeigen: Gute Beratung ist oft Mangelware.
[mehr]
Datenschutz
Auch beim Karten-Zahlungsverkehr zu beachten. Notieren von Personalausweisdaten beim Shopping nicht zulässig.
[mehr]
Discounter-Hochzeit
Vor der Buchung des in diesen Tagen von der Firma Plus angebotenen Hochzeitsservice rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu kritischer Prüfung.
[mehr]
Einkaufstraining für Männer
Ratlos im Supermarkt? "Überlebensmittel" im Kühlschrank? Hering aus der Dose und Rühreier? Für alle Männer, die das Jagen satt haben und sich mehr auf das Sammeln konzentrieren wollen, bietet die Verbraucherzentrale in München ein zweistündiges Einkaufstraining an.
[mehr]
Geld-zurück-Versprechen und Preisgarantien
Oft steckt nicht viel dahinter. Vorsicht ist angeraten.
[mehr]
Ihr gutes Recht beim Weihnachtseinkauf
Bei Weihnachtseinkäufen ist meist Stress angesagt, besonders in den letzten Tagen. Trotzdem sollte man auf Käuferrechte nicht verzichten. Tipps zum Shopping.
[mehr]
Internet-Shopping
Vor dem Kauf im Internet genau lesen! Verbraucherzentrale warnt vor übereiltem Vertragsschluss.
[mehr]
Kassenbons sorgfältig aufbewahren
Der letzte Schlussverkauf steht vor der Tür. Auch im Preis reduzierte Waren können Verbraucher zwei Jahre beim Händler reklamieren, wenn sie sich als mangelhaft erweisen.
[mehr]
Kauf auf Messe
Kauf auf Messe oft nicht widerrufbar. Verbraucherzentrale hilft bei Vertragsprüfung
[mehr]
Letzter Winterschlussverkauf?
Eigentlich sollte es den Schlussverkauf in der bisherigen Form nicht mehr geben. Bereits letztes Jahr war eine umfangreiche Reform des Wettbewerbsrechts geplant, wonach die starre zeitliche Regelung der Sommer- und Winterschlussverkäufe aufgehoben wird. Auch die Begrenzung auf bestimmte Sortimente sollte fallen...
[mehr]
Messekauf
Keine voreiligen Vertragsabschlüsse beim Messebesuch. Verbraucher-Zentrale rät zur Vorsicht und hilft bei Vertragsprüfung.
[mehr]
Messekäufe
Nicht jeder Messekauf kann widerrufen werden.
[mehr]
Qualität kaufen
Wenn der Weihnachtsmann lieber Qualität schenken möchte. Sachsens Verbraucherschützer helfen mit Geschenk-Ideen und Testergebnissen.
[mehr]
Rabatte
Verbraucherzentrale begrüßt Pläne zur Abschaffung der Schlussverkäufe
[mehr]
Reklamations-Aktion greift Gesetzeslücke auf
Hintergrund ist die seit 2002 von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängerte gesetzliche Gewährleistungsfrist bei mangelhaften Waren.
[mehr]
Schlussverkauf adé
Rabatte künftig ganzjährig. Geplante Neuregelungen sind zu begrüßen.
[mehr]
Shopping ohne Schlussverkauf?
Günstiger Shoppen schon vor dem offiziellem Schlussverkauf!
[mehr]
Tipps zum Winterschlussverkauf
Minderwertige Ramschware meiden. Kassenzettel aufbewahren; auch beim Schlussverkauf gibts Gewährleistungsrechte des Käufers.
[mehr]
Umweltbewusst shoppen
Wegwerfgesellschaft contra Umwelterhalt
Praktikable Tipps für Kaufentscheidungen.
[mehr]
Vergebliche Reklamation
Marktcheck der Verbraucherzentralen offenbart viel Schlamperei
[mehr]
Weihnachten mit neuem Kaufrecht
Neues Kaufrecht beim Weihnachtsbummel nutzen. Information über Reklamationsrechte.
[mehr]
Weihnachten mit Plastikgeld
Auch beim Weihnachtsshopping auf Lastschrift gilt Minderjährigenrecht.
[mehr]
Weihnachten steht vor der Tür
Gutschein zum Fest - mit oder ohne Frist?
Verbraucherzentrale klärt über Verbraucherrechte auf.
[mehr]
Weihnachtseinkauf
Beim Einkauf auf Käuferrechte achten! Fragebogen zu Reklamationen: VZB schaut Händlern auf die Finger
[mehr]
Wohin mit alten CDs?
Einige Vertreiber und Händler nehmen die Gebrauchten zurück.
[mehr]
Zwei Jahre Haftung für Sachmängel
Sachsens Verbraucherschützer prüfen Käuferrechte im Praxistest.
[mehr]










