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Begleichung der Reise

Nachdem im Jahr 2000 einige Reisebüros Beratungsentgelte einführten und Reiseveranstalter Kerosinzuschläge nachforderten, werden Reisende seit Ende 2001 zusätzlich auch noch wegen verstärkter Sicherheitsmaßnahmen nach den Terroranschlägen in den USA zur Kasse gebeten. Und als wäre das nicht genug, verlangen die Veranstalter immer höhere Anzahlungen auf den Reisepreis: Während vor Jahren noch 10 % üblich waren, kassierten einige zu Beginn der Wintersaison 2001/2002 sage und schreibe bereits 20 % !

Die Verbraucherschützer sind der Auffassung, dass die "Schmerzgrenze“ damit längst überschritten ist. "Die erheblichen Anzahlungen selbst bei Frühbuchungen stehen in keinem gesunden Verhältnis zu Vorleistungen des Veranstalters !", schätzt Sabine Fischer als Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. ein und vermutet, dass "einige Veranstalter ihre Bonitätsverluste aufgrund der gegenwärtig angespannten wirtschaftlichen Lage scheinbar überbrücken, indem sie sich beim Kunden ’bedienen’.“. Doch wo soll sich der Kunde angesichts steigender Preise und eines knappen Haushaltsbudgets "bedienen" ?

Die geschilderte Praxis benachteiligt nach Auffassung der Verbraucherzentrale die Verbraucher so unangemessen, dass auch Frühbucherrabatte und "Kinderbonus“ das nicht ausgleichen können. Benachteiligt ist der Reisende ohnehin mehrfach: Er muss nicht nur eine hohe Anzahlung, sondern auch den gesamten Reisepreis v o r der Leistungserbringung durch den Veranstalter vorfinanzieren - Verbraucher riskieren den gesamten Betrag in den Fällen, in denen nicht versicherte Reiseveranstalter Insolvenz anmelden. Selbst bei Last-Minute-Reisen, die erst kurz vor Reiseantritt zu bezahlen sind, sollte man deshalb auf der Übergabe des Sicherungsscheins als Nachweis für den Insolvenzschutz vor der Zahlung bestehen.

Die Verbraucherzentrale wird auf geeignete wettbewerbsrechtliche Maßnahmen gegen Veranstalter mit zu hohen Anzahlungsforderungen hinwirken, damit sich diese Verfahrensweise nicht dauerhaft am Markt etablieren kann. Bis dahin kann sie Verbrauchern nur empfehlen, sich als "König Kunde" zu versuchen und die Höhe der Anzahlung bei der Buchung auf 10 % "herunter zu handeln".

Weitere Hinweise und Informationen zum Reiserecht gibt’s in jeder Verbraucherberatungsstelle des Landes und am Verbrauchertelefon unter 01907 / 712 91 (1,24 Euro je min) Mo, Di, Do, Fr von 9 bis 18 Uhr.

Quelle: Presseinfo der Verbraucherzentrale Brandenburg 08.04.2002


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