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Nachdem die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. bereits am Welttag der Verbraucherrechte auf die Bedeutung einer umfassenden Information über Produkte und deren Anbieter hingewiesen hatte, unterstreicht sie aus aktuellem Anlass insbesondere die Verantwortung der Telekommunikationsanbieter für die Unterbindung des massenhaften Missbrauchs von (0)190-er - Rufnummern. Derzeit wird eine Änderung der Vergabepraxis vorbereitet, die eine Einflussnahme auf Missbräuchler erheblich erleichtern kann:
Bislang werden die Nummern für diese sogenannten Premium - Rate - Dienste von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post an Netzbetreiber wie z. B. die Deutsche Telekom AG vergeben. Diese können sie an diverse Diensteanbieter weiterreichen, welche wiederum die Nummern ihrerseits "untervermieten" können. Mit der schrittweisen Einführung der neuen (0)900-er - Rufnummern bis zum 31.12.2005 und der damit verbundenen Abschaffung der (0)190-er- Nummern wird sich an dieser Verfahrensweise folgendes ändern:
Die Nummern werden dann (nicht vor dem 01.01.2003) von der Regulierungsbehörde nicht mehr in 1000-er Blöcken an Netzbetreiber vergeben, sondern einzeln an die jeweiligen Inhalteanbieter. Das Nutzungsrecht an diesen Nummern kann nicht mehr auf Dritte übertragen werden. Bis zum 30.04.2003 dürfen Netzbetreiber aber noch (0)190-er Telefonnummern an diverse Inhalteanbieter untervermieten.
Im Rahmen einer freiwilligen Selbstkontrolle folgt auf die Dienstekennzahl (0)900 eine Inhaltekennung: 1 für Information, 3 für Unterhaltung, 5 für sonstige Dienste. Dadurch können Anschlussinhaber gezielt bestimmte Inhalte sperren, z. B. (0)9005.
"Bei der Einführung der (0)900-er - Nummern bezieht die Regulierungsbehörde als Vergabestelle neue Zuteilungsregeln in die Verträge ein", informiert Verbraucherschützer Norbert Richter und führt aus: "Bei Verstößen gegen geltendes Recht durch die Art der Nummernnutzung sehen diese Regeln den konsequenten Widerruf einer erfolgten Rufnummern-Zuteilung vor !".
Leider geht aus einer der Verbraucherzentrale vorliegenden aktuellen Stellungnahme der Regulierungsbehörde hervor, dass eine derartige Regelung nicht in den bestehenden Verträgen mit Nutzern der auslaufenden (0)190-er - Premium -
Dienste vorgesehen ist. Bedauerlich ist das vor allem, weil Verbrauchern massenhaft unerwünschte und teure Serviceleistungen aus Premium - Rate - Diensten aufgedrängt oder "untergejubelt" werden, zum Beispiel als angebliche Informationsdienste über "Gewinne", Verdienstangebote oder Erotik. Bislang verweigert die Regulierungsbehörde ein Eingreifen mit der Begründung, verantwortlich seien die jeweiligen Telekommunikationsdiensteanbieter. Wen wundert’s - die Vermietung der Service-Nummern würde vielleicht weniger florieren, wenn man damit nicht mehr so ungestört Geschäfte machen könnte !
Tatsächlich sehen die Verbraucherschützer Einflussmöglichkeiten nicht nur bei der Behörde, sondern auch auf der Seite der Diensteanbieter. "Niemand wird ein einträgliches Geschäft ohne Druck aufgeben", glaubt Richter, "doch der Verein ’Freiwillige Selbstkontrolle der Telekommunikationsanbieter’ hat sich einen Verhaltenskodex auf die Fahnen geschrieben und sollte spürbarer wirksam werden, wenn er glaubwürdig bleiben will !". Empfindliche Ordnungsgelder oder im Wiederholungsfall die sofortige Abschaltung der Nummer könnte sich der Jurist durchaus vorstellen.
Gegenwärtig können sich Betroffene nur individuell schützen, indem sie unerwünschte Sendungen durch entsprechende technische Hilfsmittel unterdrücken - immer aber mit dem Nachteil, dass auch gewollte Nachrichten auf der Strecke bleiben.
Zum Schutz der Verbraucher vor unerwünschter Werbung fordert die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. deshalb ... von den Netzbetreibern und der Regulierungsbehörde:
1. Sie haben die Inhaber von (0)180- / (0)190- bzw. (0)900-er - Nummern in schriftlicher Form vertraglich zu verpflichten
a) zur ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung sowie Gewährleistung eines Rückkanals im gleichen Medium mit ausreichenden Kapazitäten sowie
b) zur Nicht-Verwendung kostenaufwändiger (0)190-er -/ (0)900-er - Nummern für Bestellungen oder den Abruf dafür notwendiger Informationen.
2. Auf die Verwender der in der unlauteren Faxwerbung genannten Rufnummern ist mit strengen Kontrollmaßnahmen Einfluss zu nehmen. Im Verstoßfall sollten erhebliche Zwangsgelder verhängt, in besonders krassen Fällen kurzfristig abgemahnt und bei Nichtbeachtung fristlos gekündigt werden - ggf. mit Vertragsstrafeandrohung.
3. Die genannten Kriterien sollten im Verhaltenskodex des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle ...“ berücksichtigt und fühlbare Sanktionen konkret formuliert werden.
... vom Gesetzgeber:
4. Faxabsender sowie Verwender der (0)180-er - und (0)190-er - sowie (0)900-er - Nummern sollen gesetzlich zur vollständigen, deutlich lesbaren Firmenkennzeichnung in der Werbung in Übereinstimmung mit den Eintragungen im Gewerbe- / Handelsregister verpflichtet und bei Verstößen streng ordnungsrechtlich sanktioniert werden (soweit nicht bereits in den Fernabsatzvorschriften des BGB geregelt)
5. Den privaten Endverbrauchern und den Verbraucherverbänden muss ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Netzbetreiber bzw. der Regulierungsbehörde über den Verwender der (0)180- / (0)190- / (0)900-er - Nummern und E-Mail-Adressen eingeräumt werden.
6. Den Verbänden ist ein spezifischer Unterlassungsanspruch gegenüber Netzbetreibern / Anbietern und Nutzern der verwendeten Mehrwertdienste-Rufnummern einzuräumen.
7. § 40 des Telekommunikationsgesetzes ist um einen präzise formulierten, fühlbaren Schadensersatzanspruch zu erweitern - einschließlich des Ersatzes von immateriellen Schäden sowie von Gebührenbelastungen durch die Nutzung kostenaufwändiger Rufnummern aufgrund unerwünschter Werbung.
8. Mit Blick auf grenzüberschreitende Werbung: International sind unter Einbeziehung des internationalen Netzwerkes der Verbraucherorganisationen (International Marketing Supervision Network, IMSN) einheitlichen Regelungen zu schaffen.
Informationen können Verbraucher in allen Beratungsstellen, im Faxabruf unter Dok.-Nr. 0190 / 192 29 004 für 0,62 Euro je min oder online unter www.vzb.de einholen. Darüber hinaus informieren die Berater in jeder Verbraucherberatungsstelle des Landes sowie am Verbrauchertelefon unter 01907 / 712 91 (1,24 Euro je min) Mo, Di, Do, Fr von 9 bis 18 Uhr zur Rechtslage.
Quelle: Presseinfo der Verbraucherzentrale Brandenburg 27.03.2002
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