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Schutz gegen unerwünschte Telefontarife

Dialer dürfen ab dem 14. Dezember 2003 nur noch über Einwahlnummern angeboten werden, die mit der Ziffernfolge 0900-9 beginnen. Wer diese so genannte Rufnummerngasse für seinen Telefonanschluss beim Netzbetreiber sperren lässt, ist damit nicht unbedingt vor Dialern sicher, warnen Sachsens Verbraucherschützer.

Dialer-Verbindungen, die ab dem 14. Dezember über andere Rufnummerngassen zustande kommen, müssen nicht bezahlt werden. Der Verbraucher muss aber beweisen, dass es sich um eine rechtswidrige Verbindung gehandelt hat. Das ist in der Regel nur möglich, wenn sich die Beweise noch auf dem Rechner des Verbrauchers befinden oder entsprechend gesichert wurden.

Doch gerade die Suche nach dem Dialerprogramm und das Aufspüren der Website, von welcher er heruntergeladen wurde, fallen jenen Verbrauchern schwer, die noch kaum Erfahrungen mit dem Computer im Internet haben.

Deshalb raten Sachsens Verbraucherschützer, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die verhindern, dass der Computer sich über andere als die vom Nutzer zugelassenen Einwahlnummern ins World Wide Web begeben kann. Sie haben für Interessierte eine Verbraucherinformation mit 6 Seiten Dialerschutz-Tipps erarbeitet, welche die aktuelle rechtliche Situation nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Missbrauchsbekämpfung von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern berücksichtigt. Diese Verbraucherinformation liegt in allen Beratungsstellen zum Abholpreis von 3 Euro bereit. Die 6 Seiten können auch per Fax für 0,62 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz unter 01905/ 55-3110-172 abgerufen werden.

Wo die nächstgelegene Beratungsstelle ist, erfährt man für 12 Cent pro Minute am Auskunftstelefon unter 0180-5 79 77 77 montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr oder im Internet unter www.vzs.de.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen 12.12.2003


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