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In knapp sieben Jahren schuldenfrei

Wer in die Schuldenfalle getappt ist, steht nicht selten vor dem Abgrund. Aus den Miesen wieder herauszukommen, erscheint oft hoffnungslos. Einen Ausweg bietet das Verbraucherinsolvenzverfahren. Damit können Privatleute nach sechs bis sieben Jahren schuldenfrei werden. Wie das Insolvenzverfahren funktioniert und was für Schuldner dabei zu tun ist, zeigt der Ratgeber "Geschafft: Schuldenfrei!" der Verbraucherzentralen.

Die aktualisierte Neuauflage gibt Antworten auf alle aktuellen Fragen, mit denen Schuldner konfrontiert sind: Was tun, wenn ein Vollstreckungsbescheid ins Haus flattert, der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, die Bank das Konto sperrt oder ein "Offenbarungseid" geleistet werden soll? Gezeigt wird, wie man einen Arbeitsplan aufstellt, um die Miesen abzubauen und wo es Unterstützung gibt, wenn Probleme auftreten. Checklisten und Musterbriefe für alle wichtigen Schriftwechsel bieten Hilfe bei der Korrespondenz.

Der Ratgeber "Geschafft: Schuldenfrei! - Tipps und Hilfestellungen" kostet 7,80 Euro und ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern erhältlich. Zu bestellen ist er zuzüglich zwei Euro für Porto und Versand beim Zentralversand der Verbraucherzentrale, Adersstraße 78, 40215 Düsseldorf oder unter Tel. 0180 / 500 14 33 (0,12 Euro / Minute).

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern 02.04.2004


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Verbraucherkreditvertrag und Vollmacht
Für den Verbraucherklredit gibt es klare gesetzliche Anweisungen, was geregelt sein muss, z.B. der Effektivzins. Dieses Erfordernis bestimmte Sachen im Kreditvertrag zu regeln ist für eine Vollmacht zum Abschluss eines Kreditvertrages nicht erforderlich.
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