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Infos zum Thema
Der kreditfinanzierte Beitritt zu einem Immobilienfonds
Der Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds ist häufig teilfremdfinanziert, d.h. der Anleger nimmt einen Kreit auf. Die kreditfinanzierung wird auch deshalb gewählt, um Steuervorteile zu erlangen. Ein Anleger ist jedoch nicht ausnahmslos verpflichtet, den Kreditbetrag zurückzuzahlen, wenn Beitritt zum Fonds und Kreditvergabe verbunden sind...
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Immobilienfonds - Anlegerschutz
Häufig werden Immobilienfonds erst richtig interessant, wenn der Beitritt kreditfinanziert wird. Dies ist durch steuerliche Effekte bedingt, die durch eine Fremdfinanzierung stärker zu Tage treten. Für einen Anleger kann jedoch ein deartiger Kredit gefährlich werden, wenn er bei dem Beitritt zu dem Immoblienfonds getäuscht wurde. Dann hat der Anleger nämlich mit einem großen Kredit eine Kapitalanlage gekauft, die er gar nicht will und die unter Umständen schon notleidend ist. Im Einzelfall kann der Anleger jedoch geschützt sein...
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Immobilienfonds - Widerruf wegen Haustürsituation
Immobilienfonds bestehen häufig darin, dass der Anleger als Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft als Kommanditist beitritt und dieser Beitritt mit einem Kredit bzw. Darlehen finanziert wird. Ein Widerruf des Darlehensvertrages besteht dann nicht, wenn ein Bevollmächtigter den Darlehensvertrag abschließt und sich der Bevollmöchtigte nicht in einer Haustürsituation befunden hat. Dies gilt auch, wenn die erteilte Vollmacht während einer Haustürsitutatuion abgegeben wurde.
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Der Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds ist häufig teilfremdfinanziert, d.h. der Anleger nimmt einen Kreit auf. Die kreditfinanzierung wird auch deshalb gewählt, um Steuervorteile zu erlangen. Ein Anleger ist jedoch nicht ausnahmslos verpflichtet, den Kreditbetrag zurückzuzahlen, wenn Beitritt zum Fonds und Kreditvergabe verbunden sind...
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Immobilienfonds - Anlegerschutz
Häufig werden Immobilienfonds erst richtig interessant, wenn der Beitritt kreditfinanziert wird. Dies ist durch steuerliche Effekte bedingt, die durch eine Fremdfinanzierung stärker zu Tage treten. Für einen Anleger kann jedoch ein deartiger Kredit gefährlich werden, wenn er bei dem Beitritt zu dem Immoblienfonds getäuscht wurde. Dann hat der Anleger nämlich mit einem großen Kredit eine Kapitalanlage gekauft, die er gar nicht will und die unter Umständen schon notleidend ist. Im Einzelfall kann der Anleger jedoch geschützt sein...
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Immobilienfonds - Widerruf wegen Haustürsituation
Immobilienfonds bestehen häufig darin, dass der Anleger als Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft als Kommanditist beitritt und dieser Beitritt mit einem Kredit bzw. Darlehen finanziert wird. Ein Widerruf des Darlehensvertrages besteht dann nicht, wenn ein Bevollmächtigter den Darlehensvertrag abschließt und sich der Bevollmöchtigte nicht in einer Haustürsituation befunden hat. Dies gilt auch, wenn die erteilte Vollmacht während einer Haustürsitutatuion abgegeben wurde.
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