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Vollkaskoversicherung und grobe Fahrlässigkeit beim Rotlichtverstoß
Das Prinzip der Vollkaskoversicherung ist klar. Auch wenn ein Versicherungsnehmer einen Schaden an seinem Fahrzeug selbst verschuldet hat, zahlt die Vollkaskoversicherung. Allerdings gibt es eine weitreichende Einschränkung, nämlich die der "groben Fahrlässigkeit". Die Vollkaskoversicherung zahlt in diesem Fall nicht. Ab wann die Vollkaskoversicherung bei einem versehentlichen überfahren einer roten Ampel von grober Fahrlässigkeit ausgehen darf, lesen sie hier.
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Das Prinzip der Vollkaskoversicherung ist klar. Auch wenn ein Versicherungsnehmer einen Schaden an seinem Fahrzeug selbst verschuldet hat, zahlt die Vollkaskoversicherung. Allerdings gibt es eine weitreichende Einschränkung, nämlich die der "groben Fahrlässigkeit". Die Vollkaskoversicherung zahlt in diesem Fall nicht. Ab wann die Vollkaskoversicherung bei einem versehentlichen überfahren einer roten Ampel von grober Fahrlässigkeit ausgehen darf, lesen sie hier.
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