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Kopplung von ISDN und Internetzugang durch Deutsche Telekom bedenklich
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß es kartellrechtlichen Bedenken begegnet, wenn die Deutsche Telekom ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für Festnetzanschlüsse dazu nutzt, mit Hilfe einer gekoppelten Abgabe von ISDN-Anschluß und Internetzugang ihre schon bisher starke Stellung auf dem benachbarten Markt für den Internetzugang nachhaltig zu stärken. Folglich können sich Verbraucher auf mehr Wettbewerb und damit billigere Preise einstellen.
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Novelle des Telekommunikationsgesetzes
Die Auswirkungen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind bei Experten sehr umstritten. In der neuen Fassung sieht das TKG eine Entbündelung der Leistungen und Dienste auf der Anschlussleitung selbst vor. Theoretisch sollte durch dieses Line Sharing die Möglichkeit eingeräumt werden, dass etwa der reine Telefonanschluss durch einen Netzanbieter erfolgt, der DSL-Anschluss auf der gleichen physikalischen Anschlussleitung durch einen anderen Anbieter. Internet-Provider wären damit in der Lage, ihren Kunden DSL-Anschlüsse anzubieten und die für sie uninteressanten Telefonanschlüsse der Kunden weiterhin der Telekom zu überlassen.
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Telekom-Aktionäre
Bis 26. Mai 2003 Frist für Telekom-Aktionäre.
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Kopplung von ISDN und Internetzugang durch Deutsche Telekom bedenklich
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, daß es kartellrechtlichen Bedenken begegnet, wenn die Deutsche Telekom ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für Festnetzanschlüsse dazu nutzt, mit Hilfe einer gekoppelten Abgabe von ISDN-Anschluß und Internetzugang ihre schon bisher starke Stellung auf dem benachbarten Markt für den Internetzugang nachhaltig zu stärken. Folglich können sich Verbraucher auf mehr Wettbewerb und damit billigere Preise einstellen.
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Auskunft
Telefonauskunft darf Name und Adresse der Telefonkunden preisgeben










