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Was gibt es sonst noch Neues?
Änderungen ab Januar 2004 beim Sparerfreibetrag und bei der Arbeitnehmersparzulage noch weitgehend unbemerkt.
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Geld weg?
Falschberatung und Haftung. Rechtstipps für geprellte Anleger.
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Anlage - Die Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern
Eine gute Kapitalanlage ist in erster Linie mit hohen Reditewünschen des Anlegers verbunden. Leider wird dem Aspekt Sicherheit der Kapitalanlage häufig zu wenig Bedeutung beigemessen. Dabei führt der Totalverlust nur einer Kapitalanlage meist dazu, dass es günstiger gewesen wäre sämtliches Geld gar nicht anzulegen. Verständlich ist ein Verlust der Kapitalanlage ja noch, wenn wirtschaftliche Risiken, den Erwartungen einen Strich durch die Rechnung gemacht haben. Aber wenn der Initiator einfach eine Beispielsrechnung bzw. Modellrechnung aufgemacht hat, die völlig unseriös ist und die dies prüfenden fachkundigen Personen nicht aufdecken, frei nach dem Motto "des Brot ich ess des Lied ich sing", dann ist es doch sehr ärgerlich. In solchen Fällen können aber unter Umständen auch andere Personen als der Initiator haftbar gemacht werden, z.B. der Wirtschaftsprüfer.
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Immobilienfonds - Anlegerschutz
Häufig werden Immobilienfonds erst richtig interessant, wenn der Beitritt kreditfinanziert wird. Dies ist durch steuerliche Effekte bedingt, die durch eine Fremdfinanzierung stärker zu Tage treten. Für einen Anleger kann jedoch ein deartiger Kredit gefährlich werden, wenn er bei dem Beitritt zu dem Immoblienfonds getäuscht wurde. Dann hat der Anleger nämlich mit einem großen Kredit eine Kapitalanlage gekauft, die er gar nicht will und die unter Umständen schon notleidend ist. Im Einzelfall kann der Anleger jedoch geschützt sein...
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Neues für Sparer und Wohneigentümer
Neben der Gesundheitsreform wirken sich auch andere Gesetzesänderungen seit Jahresbeginn auf die Verbraucherhaushalte aus. „Wer sich bei staatlichen Förderungen auskennt, kann mit seinem Geld klüger wirtschaften,“










